Die Vorschriften für die Verwendung von Cookies haben sich seit der Verbreitung des Internets ständig weiterentwickelt, um den Schutz der Privatsphäre der Nutzer immer besser zu gewährleisten. Es stimmt, dass in Ermangelung derartiger gesetzlicher Regelungen die Menge an Informationen, die in Cookies gesammelt werden können, wirklich exzessiv sein kann, und die fehlende Kontrolle bringt die Nutzer in eine sehr schutzlose Situation.
Obwohl es alternative Möglichkeiten gibt, die Privatsphäre der Nutzer zu verletzen, wie z. B. das Fingerprinting, das ebenfalls auf der Tagesordnung von Gesetzgebern und Regulierungsbehörden steht, sind Cookies derzeit das Medium, das am stärksten unter öffentlicher Beobachtung steht und für das bereits ein umfassenderer rechtlicher Rahmen formuliert wurde, der eine starke rechtliche Reaktion auf nicht konforme Websites ermöglicht.
Der jüngste Fall dieser Art findet sich in Frankreich, wo die CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) heute Google und Facebook angewiesen hat, die Ablehnung von Cookies so einfach wie deren Annahme zu gestalten, und die Unternehmen wegen Nichteinhaltung des französischen Datenschutzgesetzes zu einer Geldstrafe von insgesamt 210 Millionen Euro verurteilt hat, weil sie diese Möglichkeit bisher nicht angeboten haben.
Das Verfahren, das es schwieriger macht, Cookies abzulehnen als sie zu akzeptieren, „beeinträchtigt die Freiheit der Zustimmung der Internetnutzer und stellt einen Verstoß gegen Artikel 82 des französischen Datenschutzgesetzes dar“, so die CNIL in ihrer Erklärung. Die Agentur kündigte Geldbußen in Höhe von 150 Millionen Euro für Google (YouTube ist ebenfalls unter den sanktionierten Diensten) und 60 Millionen Euro für Meta for Facebook an.
Darüber hinaus hat die französische Regulierungsbehörde beide Unternehmen aufgefordert, die Optionen für Cookies so zu ändern, dass die bestehende Asymmetrie zwischen Annahme und Ablehnung von Cookies verschwindet. Den Unternehmen wurde eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um die Änderungen vorzunehmen. Danach müssen sie eine Strafe von 100.000 Euro pro Tag der Verzögerung zahlen.
Was die Höhe der Bußgelder angeht, so hat die Agentur nach eigenen Angaben jede Geldbuße auf der Grundlage „der Anzahl der betroffenen Nutzer und der erheblichen Gewinne, die die Unternehmen aus den Werbeeinnahmen erzielen, die indirekt durch die von den Cookies gesammelten Daten generiert werden“, berechnet. Aber die Strafen werden die Einnahmen der beiden Unternehmen nicht wesentlich schmälern. Alphabet, zu dem Google gehört, meldete in seinem letzten Quartal einen Umsatz von 65,1 Milliarden Dollar und einen Nettogewinn von 18,9 Milliarden Dollar, während Meta einen Umsatz von 29 Milliarden Dollar und einen Nettogewinn von 9,2 Milliarden Dollar verzeichnete.